Angeln und Fischereigesetz in Holland
Die Informationen auf dieser Seite sind ein Service für unsere Deuschen Sportsfreunde.
Dies ist alles rein informatief, und alles unter Vorbehalt, und ohne Gewähr.
Der VISpas
Am 1. Januar 2007 tritt eine Neureglung der Genehmigungen in Kraft. Bisher gab es die Sportvisakte, Grote Vergunning und die Federatievergunning.
Diesen fallen weg in 2007 und werden zusammengefast in der "Vispas" (Format Kreditkarte).

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Auf der Vispas steht das man Mitglied ist bei der Sportvisserij Nederland, Hengelsportfederatie Groningen Drenthe und Mitglied von, zB unser Verein HC Excelsior.
Der "Vispas" hat eine Mitgliednummer und is verpflichtet ab den 14 Lebensjahr.
Achtung!
Es ist wichtig (VORSCHRIFT) das man 3 Dinge bei sich hat wenn man angeln geht. Das sind:
a. der VISpas
b. der "Landelijke Lijst van Viswateren 2007-2009"
c. der Personalausweis
Nur die Kombination dieser 3 Dokumente gibt Ihnen das Recht zu angeln!
VISpas Bestimmungen
Algemein
In den, in der "Landelijke Lijst van Viswateren 2007-2009", aufgeführte Gewässern, darf ausslieslich geangelt
werden wenn mann in Besitz ist einer gültigen VISpas. Diese Lijst van Viswateren (Gewässerliste),
ohne den vorgeschriebenen VISpas, gibt keine Berechtigung zum angeln.
In diesen Gewässern ist es dem Besitzer des VISpas erlaubt, mit maximal zwei Angelruten die Fischerei aus zu üben.
Pro Rute sind maximal 3 Haken erlaubt. Das können ein Drillingshaken, oder ein Zwillingshaken und ein Einfachhaken sein,
versehen mit den
gesetzlich erlaubten Ködersorten.Die gefangenen Fische soll man unbeschädigt in das Gewässer, in welchem sie gefangen wurden, zurück setzen.
Wenn die gefangenen Fische zum eigenen Verzehr bestimmt sind, hat man sie unverzüglich zu töten.
Es ist verboten:
- Die gefangenen Fische zu verkaufen.
- Angelwettkämpfe zu veranstalten, es sei denn man hat die schriftlichen Genehmigung der Federatie oder Angelsportverein.
Wenn an einem Gewässer, auf Grund schriftlicher Genehmigung der Federatie, ein Angelwettkampf stattfindet/stattfinden soll,
hat man die Pflicht den Parcours zu verlassen.
- Die sogenannte "Rally/Estafettefischerei" aus zu üben, oder jeder andere Form der Fischerei bei der die
gefangenen Fische mitgenommen werden zur Feststellung einer Wettkampfergebnisses.
- Auf, an oder in der Nähe eines Gewässers, mehr als 15 tote Fische, grösser als 15 cm, in Besitz zu haben.
- Mit gefärbte Maden zu angeln oder zu füttern.
- Es ist verboten, ein Verhalten an den Tag zu legen, welches Störung oder Beschädigung der Natur oder fremde
Eigentümer zur Folge hat.
- Man soll so angeln, das (Wasser)Vögel nicht in die Gelegenheit kommen, den Köder zu erlangen.
- Angelschnur en Abfall an der Angelstelle zu hinterlassen.
- Privatgrundstücke und deren Ufer ohne erlaubnis des Eigentümers, zu betreten, auch wenn man das Recht hat in dem
anliegenden Gewässer zu angeln.
- Ländereien zu betreten, welche noch nicht abgeerntet oder gemäht sind. Es sei denn, man hat ein geltendes laufrecht.
- Haustiere mit zu nehmen in der Nähe von weidendem Vieh. Es ist selbstverständlich, die Pforten der Ländereien sorgfältig
zu schliessen.
- Man ist verpflichtet den VISpas und zubehörende Lijst(en) van Viswateren bei Aufforderung eine befugten Kontrollperson
zu zeigen.
Dies können sein: Polizei, Fischereiaufseher der Angelsportverein, der Federatie, der Instanz Sportvisserij Nederland,
oder andere gesetzlich befugte Kontrollorgane.
Anweisungen dieser Personen hat man unverzüglich Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung ist die Kontrollperson berechtigt
den VISpas usw. zu beschlagnahmen.
- Das Angeln geschieht auf eigenes Risico, man ist persönlich verantwortlich für seine Handlungen.
- Der VISpas und der Lijst van Viswateren sind strikt persönlich, bleiben aber Eigentum des Vereins welche den VISpas
ausgestellt hat.
- Entnahmeverbot Aal
Ab dem 1. Januar 2009 muss jeder im Binnengewässer (Süsswasser) gefangene Aal direkt und unbeschadet in das gleiche
Gewässer zurückgesetzt werden. Diese Rücksetzverpflichtung gilt ab dem 1. Juli 2009 auch für die Meeresangelei
(Salzwasser)
Die obengenannten Bestimmungen gelten für alle Gewässer dieser Liste (lijst van viswateren). Per Federatiegebiet oder per Gewässer
können zusätsliche oder beschränkende Bestimmungen gelten. Diese Bestimmungen werden gesondert bei der betreffenden
Federatie oder bei dem betreffenden Gewässer genannt.
für eine Anzahl Gewässer in der Lijst van Viswateren gilt das ausschliesslich mit angewiesenen Ködersorten
"aangewezen aassoorten") geangelt werden darf. Das sind die folgenden Ködersorten: Brot, Teig, Kartoffeln, Käse,
Getreide, Samen, Wörmer, Steurgarnale, Insektenlarven (zB Maden) , nicht grosser wie 2,5 cm.
Melden Sie Fischwilderei und illegales angeln. Beim bekämpfen der Fischwilderei ist es wichtig das Sportangler
alle verdächtigen Aktivitäten auf und and dem Gewässer an unterstehende Telefonnummer/Formular von dem "Algemene
Inspectie Dienst" (AID) melden. Dann wissen die Kontrollbehörden wo die Probleme sind und kann man Massnahmen
treffen. Die Nummer ist: 045 - 546 62 30 (AID).
Algemeine gesetzliche Bestimmungen
Nachtangeln
Im Zeitraum vom 1. Juni bis 31. August darf in den meisten Gewässern nachts
geangelt werden. Es ist nicht erlaubt in den anderen Monaten mit einer Angel zu
angeln, und zwar 2 Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang.
Einige Gewässern sind von diesem Verbot befreit, so dass Nachtangeln das
ganze Jahr erlaubt ist. Wann und wo nachtangeln dass ganze Jahr erlaubt ist, steht dieses ausdrücklich
in der Genehmigung (Gewässerliste).
Achtung: ab 1.1.2010 ist in den Gewässern der HSF Groningen-Drenthe beim nachtangeln, besitz der "NachtVispas"
notwendig. Preis der Nachtvispas: € 10.
Angewiesenen Ködersorten. ("aangewezen aassoorten")
Durch den Landwirtschaftsminister ist für das Angeln in den Binnengewässern
eine Anzahl Ködersorten vorgegeben. Die Ködersorten sind: Brot, Teig, Kartoffeln, Käse,
Getreide, Samen, Würmer, Steurgarnale, Insektenlarven (zB Maden) und
Nachamungen nicht grosser wie 2,5 cm.
Sperrzeit Ködersorten.
Es ist verboten, in der Periode vom 1. April bis zum letzen Samstag in Mai mit
Ködern zu angeln, die nicht oben aufgeführt sind ("angewiesenen Ködersorten").
In dieser Periode ist es verboten mit Wurm, Wurm-imitation, Fleisch
(oder anderen Schlachtprodukten), totem Köderfisch, Fischstückchen und
Kunstködern (mit Ausnahme Kunstfliege kleiner als 2,5cm) zu angeln.
für das IJsselmeer gilt dieser Verbot bis zum 31. Mai.
Wie in jedem Jahr können Sie in allen Binnengewässern, mit Ausnahme des
Ijsselmeeres, schon am letzten Samstag in Mai mit Wurm und den sogenannten
nicht angewiesenen Ködersorten angeln.
Dieses hat man eingefährt um dem Sportfischangler am Nationalen Angeltag die Gelegenheit zu bieten mit allen
erlaubten Ködersorten zu Angeln.
K�derfisch.
Es ist verboten mit lebendem Köderfisch, Amphibien, Reptilien,
Vögeln oder Sägetieren als Köder zu angeln und führt zur Anzeige!
Es ist wohl erlaubt mit totem Köderfisch zu angeln.
Als toten Köderfisch kan mann alle maßigen Fische verwenden.
Köderfische fur die eine Schonzeit gilt, dürfen während dieser Zeit nicht als
Köderfisch verwendet werden.
Geschutzte Fischarten durfen nicht als toter Köderfisch verwendet werden.
Untermaßigen Barsch (kleiner als 15 cm) dürfen in der periode vom 1. Juli bis 1.
März als Köderfisch verwendet werden. Von diesen darf man maximal 30 Stück bei
sich haben. Wenn mann lebende Köderfische mitfuhrt, soll man diese in einem
geraumigen Behalter aufbewahren, und das Wasser regelmäig wechseln und beluften.
Angeln mit einem P�dder.
Ein Pödder ist ist ein Angelstock verbunden mit einer Leine ohne Haken, an welcher
eine Anzahl Wurmer befestigt ist. Den peur¨benutzt man zum angeln auf Aal.
Wir bitten Sie, keine Aale mit zu nehemen, weil dies Fischart in Europa selten wird.
Zum angeln mit einem peur muss man immer eine speziale "Peurvergunning" haben.
Informationen daruber erteilt unsere Kassenwartin. Mit dieser peurvergunning is besitz der NachtVispas Nicht notwendig.
Unter Naturschutz stehende Fischarten ("beschermde vissoorten" )
Eine gewisse Anzahl Fischarten stehen unter Naturschutz. Auf diese Fischarten
darf nicht gerichtet geangelt werden. Wenn man zufällig solch einen Fisch fangt,
muss man diesen unverzüglich in dasselbe Wasser zurück setzen.
Lachs und Seeforelle sind im Fischereigesetz das ganze Jahr geschutzt.
(Sehe auch "Schonzeit Fischarten")
Schonzeit Fischarten ("gesloten tijd vissoorten")
Auch für bestimmte Fische besteht eine Schonzeit. Werden in dieser periode zufällig
Fische die in diese Schonzeit fallen, gefangen, so muss man diese unverzüglich
in dasselbe Wasser zurück setzen.
Schonzeit:
Entnahmeverbot Aal
Ab dem 1. Januar 2009 muss jeder im Binnengewässer (Süsswasser) gefangene Aal direkt und unbeschadet in das gleiche
Gewässer zurückgesetzt werden. Diese Rücksetzverpflichtung gilt ab dem 1. Juli 2009 auch für die Meeresangelei
(Salzwasser)
Hecht (1. Marz bis 1. Juli).
Barbe, Dobel, Hasel, Nase, Aland und äsche. (1. April bis 1. Juni).
Barsch, Zander (1. April bis zum letzten Freitag im Mai).
Bachforelle, Seesaibling, Bachsaibling (1. Oktober bis 1. April)
Seeforelle und Lachs: Schonzeit das ganze kalenderjahr. Das
heisst, das Lachs und Seeforellen die gefangen werden, unverzüglich zurück
zu setzen sind.
Geschützte Fischarten
In dem Naturschutzgesetz ist eine Anzahl Fischarten aufgenommen worden,
auf die Sie nicht angeln dürfen. Es Betrifft die folgenden fischarten:
Schneider ( Alandblecke ) - Bachneunauge - Schmerle - Bitterling - Elritze -
Schnöpel - Wels - Schlammpeitzger - Steinbeisser - Westgroppe - Flussneunauge - Stör.
Mindestmaä Fischarten
Ein untermaßiger Fisch dieser Arten, muss sofort wieder
in das gleiche Gewässer zurückgesetzt werden.
Aal | 28 cm |
| Nase | 30 cm |
| Barsch | 22 cm |
| Hecht | 45 cm |
| Barbe | 30 cm |
| Zander | 42 cm |
| Butt | 20 cm |
| Äsche | 35 cm |
| Forelle | 25 cm |
| Aland | 30 cm |
| Döbel | 30 cm |
| Lachs | 40 cm |
| Rotfeder | 15 cm |
| Meerforelle | 40 cm |
Entnahmeverbot Graskarpfen.
Graskarpfen werden unter gewissen Bedingungen in bestimmten Gewässern ausgesetzt,
um der Wucherung der Wasserpflanzen herr zu werden. Graskarpfen muss nach
dem Fang unverzuglich zurück gesetzt werden.
Anzahl Ruten und Haken.
In Binnengewässern darf maximal mit zwei Ruten geangelt werden. Pro Rute sind
maximal 3 Haken erlaubt. Das können ein Drillingshaken, oder ein Zwillingshaken
und ein Einfachhaken sein.
Recht auf Begehung der Ufer ("looprechten")
Neben den Angelrechten bestehen auch Begehungsrechte. Die Ufer an den Gewässern
sind nämlich nicht immer "openbaar" (offentlich, oder frei zuganglich).
In der Begehungsrechtgenehmigung steht beschrieben, welche Ufer oder Uferteile
eines gewissen Gewässerns betreten werden durfen.
Besondere Bestimmungen der Federatie Groningen-Drenthe.
Achtung: an diese Bestimmung mussen Sie sich halten, wenn Sie in Groningen oder Drenthe angeln.
Diesen besonderen Vorschriften finden Sie in der "Landelijke Lijst van Viswateren 2007-2009" auf Seite 10.
- Das Mindestmass Hecht is 50 cm. Es ist verboten mehr als einen Hecht, oder 5 Zander in Besitz zu haben.
Hechte unter Mindestmass mussen unverzuglich zurück gesetzt werden.
- Es ist verboten Karpfen mit zu nehmen !!!!
- Jeder gefangenen Karpfen muss unverzuglich zurück gesetzt werden.
- Das¨benutzen von Rutenauflagen aus Metall ist verboten.
- Es ist verboten von Brucken, Schleusen und innerhalb von 50 metern von Fischpassagen und anderen
Fischmigrationsstellen zu angeln.
- Das organisieren von Angelwettkämpfe ist nur erlaubt für bei der Federatie angeschlossene Angelsportvereine.
- Nachtangeln ist NUR MIT DER NACHTVISPAS erlaubt.)
- In der PEKEL Aa (1365) Pekelder hoofddiep (1366) Ruiten Aa (1353) und Westerwoldse Aa (1351) ist das poddern
nicht erlaubt. An der Angel gefangene Aal ist unverzuglich zurück zu setzen.
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