Angeln und Fischereigesetz in Holland

Die Informationen auf dieser Seite sind ein Service f&uumlr unsere Deuschen Sportsfreunde. Dies ist alles rein informatief, und alles unter Vorbehalt, und ohne Gewähr.

Der VISpas
Am 1. Januar 2007 tritt eine Neureglung der Genehmigungen in Kraft. Bisher gab es die Sportvisakte, Grote Vergunning und die Federatievergunning. Diesen fallen weg in 2007 und werden zusammengefast in der "Vispas" (Format Kreditkarte). Auf der Vispas steht das man Mitglied ist bei der Sportvisserij Nederland, Hengelsportfederatie Groningen Drenthe und Mitglied von, zB unser Verein HC Excelsior. Der "Vispas" hat eine Mitgliednummer und is verpflichtet ab den 14 Lebensjahr.

Achtung!
Es ist wichtig (VORSCHRIFT) das man 3 Dinge bei sich hat wenn man angeln geht. Das sind:
a. der VISpas
b. der "Landelijke Lijst van Viswateren 2007-2009"
c. der Personalausweis
Nur die Kombination dieser 3 Dokumente gibt Ihnen das Recht zu angeln!

VISpas Bestimmungen

Algemein
In den, in der "Landelijke Lijst van Viswateren 2007-2009", aufgeführte Gewässern, darf ausslieslich geangelt werden wenn mann in Besitz ist einer gültigen VISpas. Diese Lijst van Viswateren (Gewässerliste), ohne den vorgeschriebenen VISpas, gibt keine Berechtigung zum angeln.
In diesen Gewässern ist es dem Besitzer des VISpas erlaubt, mit maximal zwei Angelruten die Fischerei aus zu üben. Pro Rute sind maximal 3 Haken erlaubt. Das können ein Drillingshaken, oder ein Zwillingshaken und ein Einfachhaken sein, versehen mit den gesetzlich erlaubten Ködersorten.
Die gefangenen Fische soll man unbeschädigt in das Gewässer, in welchem sie gefangen wurden, zurück setzen.
Wenn die gefangenen Fische zum eigenen Verzehr bestimmt sind, hat man sie unverzüglich zu töten.

Es ist verboten:


Die obengenannten Bestimmungen gelten für alle Gewässer dieser Liste (lijst van viswateren). Per Federatiegebiet oder per Gewässer können zusätsliche oder beschränkende Bestimmungen gelten. Diese Bestimmungen werden gesondert bei der betreffenden Federatie oder bei dem betreffenden Gewässer genannt.
für eine Anzahl Gewässer in der Lijst van Viswateren gilt das ausschliesslich mit angewiesenen Ködersorten
"aangewezen aassoorten") geangelt werden darf. Das sind die folgenden Ködersorten: Brot, Teig, Kartoffeln, Käse, Getreide, Samen, Wörmer, Steurgarnale, Insektenlarven (zB Maden) , nicht grosser wie 2,5 cm.

Melden Sie Fischwilderei und illegales angeln. Beim bekämpfen der Fischwilderei ist es wichtig das Sportangler alle verdächtigen Aktivitäten auf und and dem Gewässer an unterstehende Telefonnummer/Formular von dem "Algemene Inspectie Dienst" (AID) melden. Dann wissen die Kontrollbehörden wo die Probleme sind und kann man Massnahmen treffen. Die Nummer ist: 045 - 546 62 30 (AID).


Algemeine gesetzliche Bestimmungen




Nachtangeln
Im Zeitraum vom 1. Juni bis 31. August darf in den meisten Gewässern nachts geangelt werden. Es ist nicht erlaubt in den anderen Monaten mit einer Angel zu angeln, und zwar 2 Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang. Einige Gewässern sind von diesem Verbot befreit, so dass Nachtangeln das ganze Jahr erlaubt ist. Wann und wo nachtangeln dass ganze Jahr erlaubt ist, steht dieses ausdrücklich in der Genehmigung (Gewässerliste).
Achtung: ab 1.1.2010 ist in den Gewässern der HSF Groningen-Drenthe beim nachtangeln, besitz der "NachtVispas" notwendig. Preis der Nachtvispas: € 10.
Angewiesenen Ködersorten. ("aangewezen aassoorten")
Durch den Landwirtschaftsminister ist f&uumlr das Angeln in den Binnengewässern eine Anzahl Ködersorten vorgegeben. Die Ködersorten sind: Brot, Teig, Kartoffeln, Käse, Getreide, Samen, W&uumlrmer, Steurgarnale, Insektenlarven (zB Maden) und Nachamungen nicht grosser wie 2,5 cm.

Sperrzeit Ködersorten.
Es ist verboten, in der Periode vom 1. April bis zum letzen Samstag in Mai mit K&oumldern zu angeln, die nicht oben aufgef&uumlhrt sind ("angewiesenen Ködersorten"). In dieser Periode ist es verboten mit Wurm, Wurm-imitation, Fleisch (oder anderen Schlachtprodukten), totem Köderfisch, Fischstückchen und Kunstködern (mit Ausnahme Kunstfliege kleiner als 2,5cm) zu angeln.
für das IJsselmeer gilt dieser Verbot bis zum 31. Mai. Wie in jedem Jahr können Sie in allen Binnengewässern, mit Ausnahme des Ijsselmeeres, schon am letzten Samstag in Mai mit Wurm und den sogenannten nicht angewiesenen Ködersorten angeln.
Dieses hat man eingefährt um dem Sportfischangler am Nationalen Angeltag die Gelegenheit zu bieten mit allen erlaubten Ködersorten zu Angeln.

K�derfisch.
Es ist verboten mit lebendem Köderfisch, Amphibien, Reptilien, Vögeln oder Sägetieren als Köder zu angeln und f&uumlhrt zur Anzeige! Es ist wohl erlaubt mit totem Köderfisch zu angeln.
Als toten Köderfisch kan mann alle maßigen Fische verwenden. Köderfische fur die eine Schonzeit gilt, d&uumlrfen w&aumlhrend dieser Zeit nicht als Köderfisch verwendet werden. Geschutzte Fischarten durfen nicht als toter Köderfisch verwendet werden. Untermaßigen Barsch (kleiner als 15 cm) d&uumlrfen in der periode vom 1. Juli bis 1. März als Köderfisch verwendet werden. Von diesen darf man maximal 30 St&uumlck bei sich haben. Wenn mann lebende Köderfische mitfuhrt, soll man diese in einem geraumigen Behalter aufbewahren, und das Wasser regelmäig wechseln und beluften.

Angeln mit einem P�dder.
Ein Pödder ist ist ein Angelstock verbunden mit einer Leine ohne Haken, an welcher eine Anzahl Wurmer befestigt ist. Den peur¨benutzt man zum angeln auf Aal. Wir bitten Sie, keine Aale mit zu nehemen, weil dies Fischart in Europa selten wird. Zum angeln mit einem peur muss man immer eine speziale "Peurvergunning" haben. Informationen daruber erteilt unsere Kassenwartin. Mit dieser peurvergunning is besitz der NachtVispas Nicht notwendig. Unter Naturschutz stehende Fischarten ("beschermde vissoorten" )
Eine gewisse Anzahl Fischarten stehen unter Naturschutz. Auf diese Fischarten darf nicht gerichtet geangelt werden. Wenn man zuf&aumlllig solch einen Fisch fangt, muss man diesen unverz&uumlglich in dasselbe Wasser zurück setzen.
Lachs und Seeforelle sind im Fischereigesetz das ganze Jahr geschutzt. (Sehe auch "Schonzeit Fischarten")

Schonzeit Fischarten ("gesloten tijd vissoorten")
Auch für bestimmte Fische besteht eine Schonzeit. Werden in dieser periode zufällig Fische die in diese Schonzeit fallen, gefangen, so muss man diese unverzüglich in dasselbe Wasser zurück setzen.
Schonzeit:
Entnahmeverbot Aal
Ab dem 1. Januar 2009 muss jeder im Binnengewässer (Süsswasser) gefangene Aal direkt und unbeschadet in das gleiche Gewässer zurückgesetzt werden. Diese Rücksetzverpflichtung gilt ab dem 1. Juli 2009 auch für die Meeresangelei
(Salzwasser)


Hecht (1. Marz bis 1. Juli).
Barbe, Dobel, Hasel, Nase, Aland und &aumlsche. (1. April bis 1. Juni).
Barsch, Zander (1. April bis zum letzten Freitag im Mai).
Bachforelle, Seesaibling, Bachsaibling (1. Oktober bis 1. April)
Seeforelle und Lachs: Schonzeit das ganze kalenderjahr. Das heisst, das Lachs und Seeforellen die gefangen werden, unverzüglich zurück zu setzen sind.

Geschützte Fischarten

In dem Naturschutzgesetz ist eine Anzahl Fischarten aufgenommen worden, auf die Sie nicht angeln dürfen. Es Betrifft die folgenden fischarten:
Schneider ( Alandblecke ) - Bachneunauge - Schmerle - Bitterling - Elritze - Schnöpel - Wels - Schlammpeitzger - Steinbeisser - Westgroppe - Flussneunauge - Stör.

Mindestmaä Fischarten

Ein untermaßiger Fisch dieser Arten, muss sofort wieder in das gleiche Gewässer zurückgesetzt werden.
Aal 28 cm
Nase 30 cm
Barsch 22 cm
Hecht 45 cm
Barbe 30 cm
Zander 42 cm
Butt 20 cm
Äsche 35 cm
Forelle 25 cm
Aland 30 cm
Döbel 30 cm
Lachs 40 cm
Rotfeder15 cm
Meerforelle40 cm


Entnahmeverbot Graskarpfen.
Graskarpfen werden unter gewissen Bedingungen in bestimmten Gewässern ausgesetzt, um der Wucherung der Wasserpflanzen herr zu werden. Graskarpfen muss nach dem Fang unverzuglich zurück gesetzt werden.

Anzahl Ruten und Haken.
In Binnengewässern darf maximal mit zwei Ruten geangelt werden. Pro Rute sind maximal 3 Haken erlaubt. Das können ein Drillingshaken, oder ein Zwillingshaken und ein Einfachhaken sein.

Recht auf Begehung der Ufer ("looprechten")
Neben den Angelrechten bestehen auch Begehungsrechte. Die Ufer an den Gewässern sind nämlich nicht immer "openbaar" (offentlich, oder frei zuganglich). In der Begehungsrechtgenehmigung steht beschrieben, welche Ufer oder Uferteile eines gewissen Gewässerns betreten werden durfen.

Besondere Bestimmungen der Federatie Groningen-Drenthe.
Achtung: an diese Bestimmung mussen Sie sich halten, wenn Sie in Groningen oder Drenthe angeln. Diesen besonderen Vorschriften finden Sie in der "Landelijke Lijst van Viswateren 2007-2009" auf Seite 10. Haben sie Fragen oder Vorschlage zu dieser Seite? Senden Sie eine e-mail